AGBs

1. Allgemeines

Auf alle geschlossenen Verträge/Auftragsbestätigungen/Buchungensbestätigungen zwischen Jonas Brandt (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber) finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.

2. Angebote / Verträge / Buchungen

Meine Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen.
Ein Vertrag oder eine Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher Form. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden. Buchungen über soziale Netzwerke und Messenger Dienste werden als Bestätigung in schriftlicher Form angesehen. Nach Zusendung des Vertrages muss dieser innerhalb von 14 Kalendertagen dem Auftragnehmer vorliegen.

3. Rücktritt vom Vertrag / Auftragsstornierung

Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:

Veranstaltungen bis Ende 2024

Rücktritt / Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
10% der vereinbarten Gage

Rücktritt / Stornierung ab 29 Tage vor der Veranstaltung:
20% der vereinbarten Gage

Veranstaltungen ab 2025

Rücktritt / Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
25% der vereinbarten Gage

Rücktritt / Stornierung ab 29 Tage vor der Veranstaltung:
100% der vereinbarten Gage

Diese Gebühren fallen an, sollte der Auftraggeber/Kunden einen anderen DJ & Eventservice buchen und den geschlossenen Vertrag stornieren. Bei einer nicht stattfindenden Veranstaltung aufgrund von Krankheit, Trennung usw. werden individuelle Gebühren erhoben, siehe Ausnahmen.

Ausnahmen:
Sollte Jonas Brandt durch Absage einer Veranstaltung durch den Auftraggeber/Kunden zu einem anderen Auftrag/Termin kommen/vereinbaren, dann werden in diesem Falle die Stornokosten gesondert geregelt.

4. Rücktritt Jonas Brandt vom Vertrag

Kommt Jonas Brandt infolge einer Krankheit etc. seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, so hat Jonas Brandt dem Auftraggeber ein schriftliches ärztliches Attest zu übersenden/vorzulegen.  Jonas Brandt behält sich das Recht vor, in Folge von technischen Ausfällen, Krankheit, Unfall oder bei höherer Gewalt ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe/Regress durch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt wird durch Jonas Brandt ein gleichwertiger Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.

5. Preise / Zahlungen / Gage

Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden. Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten. Zahlungen/Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an Jonas Brandt zu leisten. Zahlungen/Gagen sind direkt vor, während oder unmittelbar nach der Veranstaltung (3 Werktage) in Euro in der vereinbarten Höhe zu leisten. Die Zahlung ist nur in Form einer Überweisung möglich.

Für alle Veranstaltungen ab 2025 gilt eine Anzahlung in Höhe von 25% bis 14 Tage nach dem Buchungsabschluss. 29 Tage vor der Veranstaltung erhält der Auftraggeber eine Rechnung für die Restzahlung i.H.v. 75% des vereinbarten Betrages. Diese ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu zahlen.

6. GEMA / Lizenzgebühren

Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter/Auftraggeber verantwortlich. Sofern es sich um eine Privatveranstaltung (Hochzeit, Geburtstag usw.) handelt ist keine Anmeldung notwendig.

7. Haftung

Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch Jonas Brandt verursacht wurde. Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von Jonas Brandt die, vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden. Kann Jonas Brandt die vereinbarten Leistungen aufgrund von vorgesehenen Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall/ Stromschwankungen beim Veranstalter/Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag sowie kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung/Gage und Schadensersatz.

8. Leistungserbringung durch Jonas Brandt

Die gesamte Leistungserbringung durch Jonas Brandt umfasst die Anlieferung und den Aufbau des Vereinbarten/gebuchten Equipment, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Sollte der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten. Bei einer Änderung der benötigten Technik nach Vertragsabschluss liegt es im Ermessen des Auftragnehmers, ob die wegfallenden Kosten dem Auftraggeber erstattet werden.

9. Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jonas Brandt nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen rechtsverbindlichen Vertag mit dem Auftragnehmer ein.

10. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

10.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht

Stand August 2023

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DJ & Eventservice für Mecklenburg-Vorpommern

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